Overlock L460

 

 

Was die BERNINA L460 von anderen Overlockmaschinen unterscheidet: Der Gleichstrommotor ermöglicht nun, dass die Maschine immer mit den Nadeln in höchster Position anhält. Da sie mit dem typischen BERNINA Fußpedal ausgestattet ist, kann über einen Fersendruck in Halbstichen gearbeitet werden. Das Anheben des Nähfußes kann wahlweise über einen Hebel hinten an der Maschine oder dem Kniehebel erfolgen. So sind die Hände frei für optimale Stoffführung. Auch bei hohen Geschwindigkeiten läuft diese Overlock ruhiger und leiser als andere Overlockmaschinen. 

Die mtc-Fadenkontrolle
Überstehende Greiferfäden sind kein Problem für die BERNINA L460. Verstellen von Greiferfadenspannung oder der Schnittbreite ist nicht nötig, denn es reicht einfaches Verschieben des Hebels für die mtc-Fadenkontrolle. Selbst während des Nähens kann so auf eine Veränderungen der Lagen oder der Stoffdicke eingegangen werden. Sogar an Innen- oder Außenkurven kann die Fadenmenge angepasst werden für jederzeit optimale, schöne Overlocknähte.

Sechzehn verschiedene Nähte
Die BERNINA L460 kann viele verschiedene Nähte mit einer Breite von drei bis neun Millimetern nähen. Normale Overlocknähte mit drei oder vier Fäden, Flachnaht, Rollnaht, Rollsaum und weitere 2-Faden-Nähte sind in ihrem Repertoire enthalten. Für die 2-Faden-Nähte liegt der Konverter gleich bei: Eine Metallzunge, die den Obergreifer abdeckt und ganz einfach montiert werden kann. Um einen Rollsaum zu nähen, ist kein Umbau nötig. Für alle Nähte sind sämtliche Einstellungen und Fädelwege in der Bedienungsanleitung aufgelistet und zusätzlich gibt es eine übersichtliche Tabelle, wenn es mal schneller gehen muss. Jetzt wird nicht einfach nur zusammengenäht, sondern auch mal mit der Overlock verziert!

Komfortabel overlocken
Das Einfädeln der BERNINA L460 geht leicht von der Hand. Für den Untergreifer gibt es eine praktische Hilfe, mit der durch einfaches Drehen am Handrad der Faden auf die richtige Seite transportiert wird. Dehnbar oder fest, dick oder dünn, alle Stoffe werden von der L460 sicher und vor allem schnell verarbeitet, mit bis zu 1500 Stichen pro Minute. Der Stoff liegt dabei links bei Bedarf auf dem großen, ansteckbaren Anschiebetisch auf und rechts landet der Abschnitt im Abfallbehälter. 

 

Sicher und praktisch
Die BERNINA L60 ist mit einer Sicherheitsfunktion ausgestattet. Bei angehobenem Nähfuß oder geöffneter Klappe kann nicht genäht werden und eine rote Lampe leuchtet. Im Standardnähfuß befindet sich eine integrierte Bandführung, mit der Bänder direkt mit eingenäht werden können. Auch eine hilfreiche Nahtführung bringt diese Overlock gleich mit und Zubehör wie Schraubendreher und Pinzette können in der Klappe praktisch verstaut werden.

Bernina Nähmaschinen

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Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

 

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen. 

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.

Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).

Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.

Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile. 

BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen. 

Produktregistrierung & Garantieverlängerung

Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren! 

Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung ebenfalls möglich. Für bernette Produkte ist weder eine Produktregistrierung noch eine Garantieverlängerung möglich.

 

  • Artikelnummer: L 460
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Dieser Artikel wurde am Freitag, 18. Dezember 2020 im Shop aufgenommen.

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